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Es sollte Unternehmen einfach gemacht werden, ihre Datenschutzhinweise mittels Piktogrammen leserfreundlicher zu gestalten. Die im Vorentwurf zur Datenschutzverordnung vorgeschriebene „Maschinenlesbarkeit“ bewirkt das Gegenteil. Der Verein Privacy Icons beantragt deshalb die ersatzlose Streichung von Art. 13 Abs. 2.
Was für ein Erfolg! Wir sind sehr stolz, Teil von digitalswitzerlands Leap Event zu sein. Privacy Icons hat einen weiteren Preis als beeindruckendstes Digitalisierungsprojekt gewonnen und wir sind dankbar für die grosse Unterstützung. Schliessen Sie sich uns und den weiteren Unternehmen hinter Privacy Icons an. Wir können die Bearbeitung von Daten transparenter machen!
Manuel Rentsch, Wirtschaftsredaktor bei Schweizer Radio SRF, über mehr Transparenz im Datenschutz und den Verein Privacy Icons.
Die meisten Menschen sind gleicher Meinung: Ihre Daten sollen sicher aufbewahrt sein. Trotzdem liest kaum jemand die langen und komplizierten Datenschutzerklärungen. Privacy Icons helfen! Auf einen Blick sehen wir, wozu unsere Daten verwendet werden. Erfahre im Clip wie Privacy Icons zu mehr Transparenz im Datenschutz beitragen.
Die veröffentlichten PRIVACY ICONS dürfen durch jede Bearbeiterin von Personendaten nach Massgabe dieser Lizenzbestimmungen verwendet werden, um die von ihr selbst vorgenommenen Bearbeitungen von Personendaten darzustellen. Verein PRIVACY ICONS.
2023 Verein Privacy Icons
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1. Jede Bearbeiterin von Personendaten ist berechtigt, die PRIVACY ICONS nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verwenden, um die von ihr selbst vorgenommenen und in ihrer Datenschutzerklärung erläuterten Bearbeitungen von Personendaten darzustellen.
2. Das Recht zur Nutzung der PRIVACY ICONS wird kostenlos erteilt. Es besteht, solange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
3. Die Bearbeiterin muss dem Verein PRIVACY ICONS über das Formular auf der PRIVACY ICONS Website melden, dass sie die PRIVACY ICONS verwendet (https://privacy-icons.ch/kontakt/).
4. Die PRIVACY ICONS dürfen nur für die in den beschreibenden Kurztexten genannten Aussagen verwendet werden. Die Bezeichnung der PRIVACY ICONS und die Kurztexte dürfen zur Erklärung der Bedeutung der PRIVACY ICONS zusammen mit diesen verwendet, aber nicht verändert werden.
5. Die Bearbeiterin muss immer alle auf ihre Datenbearbeitungen zutreffenden PRIVACY ICONS verwenden, es dürfen also keine inhaltlich zutreffenden PRIVACY ICONS weggelassen werden. Ausnahme: Aus der Reihe «Ort der Bearbeitung» ist stets nur ein PRIVACY ICON zu verwenden. Zusätzlich zu den bejahenden PRIVACY ICONS kann die Bearbeiterin wahlweise verneinende PRIVACY ICONS verwenden, um darzustellen, welche Bearbeitungen sie nicht vornimmt.
6. Die PRIVACY ICONS dürfen nur nach Massgabe des PRIVACY ICONS STYLE GUIDE verwendet, angepasst und eingefärbt werden. Sie dürfen weder auf andere Weise verändert noch zusammen mit anderen Icons verwendet werden, welche die Bearbeitung von Personendaten darstellen.
7. Die Verantwortung für die wahrheitsgetreue Abbildung der Datenbearbeitungen verbleibt bei der Bearbeiterin. Insbesondere sichert der Verein PRIVACY ICONS nicht zu, dass die Verwendung der PRIVACY ICONS von den zuständigen Behörden oder Gerichten als zulässiges und hinreichendes Mittel zur Gewährleistung der Erkennbarkeit der Bearbeitung von Personendaten qualifiziert wird.
8. Diese Lizenz untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
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1. Jede Bearbeiterin von Personendaten ist berechtigt, die PRIVACY ICONS nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verwenden, um die von ihr selbst vorgenommenen und in ihrer Datenschutzerklärung erläuterten Bearbeitungen von Personendaten darzustellen.
2. Das Recht zur Nutzung der PRIVACY ICONS wird kostenlos erteilt. Es besteht, solange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
3. Die Bearbeiterin muss dem Verein PRIVACY ICONS über das Formular auf der PRIVACY ICONS Website melden, dass sie die PRIVACY ICONS verwendet (https://privacy-icons.ch/kontakt/).
4. Die PRIVACY ICONS dürfen nur für die in den beschreibenden Kurztexten genannten Aussagen verwendet werden. Die Bezeichnung der PRIVACY ICONS und die Kurztexte dürfen zur Erklärung der Bedeutung der PRIVACY ICONS zusammen mit diesen verwendet, aber nicht verändert werden.
5. Die Bearbeiterin muss immer alle auf ihre Datenbearbeitungen zutreffenden PRIVACY ICONS verwenden, es dürfen also keine inhaltlich zutreffenden PRIVACY ICONS weggelassen werden. Ausnahme: Aus der Reihe «Ort der Bearbeitung» ist stets nur ein PRIVACY ICON zu verwenden. Zusätzlich zu den bejahenden PRIVACY ICONS kann die Bearbeiterin wahlweise verneinende PRIVACY ICONS verwenden, um darzustellen, welche Bearbeitungen sie nicht vornimmt.
6. Die PRIVACY ICONS dürfen nur nach Massgabe des PRIVACY ICONS STYLE GUIDE verwendet, angepasst und eingefärbt werden. Sie dürfen weder auf andere Weise verändert noch zusammen mit anderen Icons verwendet werden, welche die Bearbeitung von Personendaten darstellen.
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5. Die Bearbeiterin muss immer alle auf ihre Datenbearbeitungen zutreffenden PRIVACY ICONS verwenden, es dürfen also keine inhaltlich zutreffenden PRIVACY ICONS weggelassen werden. Ausnahme: Aus der Reihe «Ort der Bearbeitung» ist stets nur ein PRIVACY ICON zu verwenden. Zusätzlich zu den bejahenden PRIVACY ICONS kann die Bearbeiterin wahlweise verneinende PRIVACY ICONS verwenden, um darzustellen, welche Bearbeitungen sie nicht vornimmt.
6. Die PRIVACY ICONS dürfen nur nach Massgabe des PRIVACY ICONS STYLE GUIDE verwendet, angepasst und eingefärbt werden. Sie dürfen weder auf andere Weise verändert noch zusammen mit anderen Icons verwendet werden, welche die Bearbeitung von Personendaten darstellen.
7. Die Verantwortung für die wahrheitsgetreue Abbildung der Datenbearbeitungen verbleibt bei der Bearbeiterin. Insbesondere sichert der Verein PRIVACY ICONS nicht zu, dass die Verwendung der PRIVACY ICONS von den zuständigen Behörden oder Gerichten als zulässiges und hinreichendes Mittel zur Gewährleistung der Erkennbarkeit der Bearbeitung von Personendaten qualifiziert wird.
8. Diese Lizenz untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen genau durch. Wenn Sie auf Download klicken, erklären Sie sich mit den Bestimmungen einverstanden.
1. Jede Bearbeiterin von Personendaten ist berechtigt, die PRIVACY ICONS nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verwenden, um die von ihr selbst vorgenommenen und in ihrer Datenschutzerklärung erläuterten Bearbeitungen von Personendaten darzustellen.
2. Das Recht zur Nutzung der PRIVACY ICONS wird kostenlos erteilt. Es besteht, solange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
3. Die Bearbeiterin muss dem Verein PRIVACY ICONS über das Formular auf der PRIVACY ICONS Website melden, dass sie die PRIVACY ICONS verwendet (https://privacy-icons.ch/kontakt/).
4. Die PRIVACY ICONS dürfen nur für die in den beschreibenden Kurztexten genannten Aussagen verwendet werden. Die Bezeichnung der PRIVACY ICONS und die Kurztexte dürfen zur Erklärung der Bedeutung der PRIVACY ICONS zusammen mit diesen verwendet, aber nicht verändert werden.
5. Die Bearbeiterin muss immer alle auf ihre Datenbearbeitungen zutreffenden PRIVACY ICONS verwenden, es dürfen also keine inhaltlich zutreffenden PRIVACY ICONS weggelassen werden. Ausnahme: Aus der Reihe «Ort der Bearbeitung» ist stets nur ein PRIVACY ICON zu verwenden. Zusätzlich zu den bejahenden PRIVACY ICONS kann die Bearbeiterin wahlweise verneinende PRIVACY ICONS verwenden, um darzustellen, welche Bearbeitungen sie nicht vornimmt.
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6. Die PRIVACY ICONS dürfen nur nach Massgabe des PRIVACY ICONS STYLE GUIDE verwendet, angepasst und eingefärbt werden. Sie dürfen weder auf andere Weise verändert noch zusammen mit anderen Icons verwendet werden, welche die Bearbeitung von Personendaten darstellen.
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